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GNU Lesser General Public License
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Deutsche <20>bersetzung der Version 2.1, Februar 1999
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Copyright <20> 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.
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51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA
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Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielf<6C>ltigen und
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unver<65>nderte Kopien zu verbreiten. <20>nderungen sind jedoch nicht erlaubt.
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[Dies ist die erste freigegebene Version der Lesser GPL. Sie ist
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als Nachfolgerin der GNU Library Public License zu betrachten und
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erhielt daher die Versionsnummer 2.1.]
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Diese <20>bersetzung ist kein rechtskr<6B>ftiger
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Ersatz f<>r die englischsprachige Originalversion!
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Vorwort
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Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die
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Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu ver<65>ndern. Im
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Gegensatz dazu sollen Ihnen die GNU General Public Licenses, die
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Allgemeinen <20>ffentlichen GNU-Lizenzen, ebendiese Freiheit des
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Weitergebens und Ver<65>nderns garantieren und somit sicherstellen, da<64>
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diese Software f<>r alle Benutzer frei ist.
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Diese Lizenz, die Kleine Allgemeine <20>ffentliche Lizenz (Lesser General
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Public License), gilt f<>r einige besonders bezeichnete Software-Pakete <20>
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typischerweise Programmbibliotheken <20> von der Free Software Foundation
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und anderen Autoren, die beschlie<69>en, diese Lizenz zu verwenden. Auch
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Sie k<>nnen sie verwenden; wir empfehlen aber, vorher gr<67>ndlich dar<61>ber
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nachzudenken, ob diese Lizenz (LGPL) oder aber die gew<65>hnliche
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Allgemeine <20>ffentliche Lizenz (GPL) die bessere Strategie zur Anwendung
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im jeweiligen speziellen Fall ist. Dabei bieten Ihnen die untenstehenden
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Erl<EFBFBD>uterungen eine Grundlage f<>r Ihre Entscheidung.
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Die Bezeichnung <20>freie<69> Software bezieht sich auf Freiheit der Nutzung,
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nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen <20>ffentlichen Lizenzen sollen
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sicherstellen, da<64> Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu
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verbreiten (und etwas f<>r diesen Service zu berechnen, wenn Sie
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m<EFBFBD>chten), da<64> Sie die Software im Quelltext erhalten oder den Quelltext
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auf Wunsch bekommen k<>nnen, da<64> Sie die Software <20>ndern oder Teile davon
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in neuen freien Programmen verwenden d<>rfen, und da<64> Sie dar<61>ber
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informiert sind, da<64> Sie dies alles tun d<>rfen.
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Um Ihre Rechte zu sch<63>tzen, m<>ssen wir Einschr<68>nkungen machen, die es
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jedem, der die Software weitergibt, verbieten, Ihnen diese Rechte zu
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verweigern oder Sie zum Verzicht auf diese Rechte aufzufordern. Aus
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diesen Einschr<68>nkungen ergeben sich bestimmte Verantwortlichkeiten f<>r
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Sie, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie ver<65>ndern.
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Beispielsweise m<>ssen Sie den Empf<70>ngern alle Rechte gew<65>hren, die wir
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Ihnen einger<65>umt haben, wenn Sie <20> kostenlos oder gegen Bezahlung <20>
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Kopien der Bibliothek verbreiten. Sie m<>ssen sicherstellen, da<64> auch die
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Empf<EFBFBD>nger den Quelltext erhalten bzw. erhalten k<>nnen. Wenn Sie einen
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anderen Code mit der Bibliothek linken, m<>ssen Sie den Empf<70>ngern die
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vollst<EFBFBD>ndigen Objekt-Dateien zukommen lassen, so da<64> sie selbst diesen
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Code mit der Bibliothek neu linken k<>nnen, auch nachdem sie
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Ver<EFBFBD>nderungen an der Bibliothek vorgenommen und sie neu compiliert
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haben. Und Sie m<>ssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre
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Rechte kennen.
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Wir sch<63>tzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
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Bibliothek unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
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diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek zu
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vervielf<EFBFBD>ltigen, zu verbreiten und/oder zu ver<65>ndern.
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Um jeden, der die Software weitergibt, zu sch<63>tzen, wollen wir dar<61>ber
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hinaus vollkommen klarstellen, da<64> f<>r diese freie Bibliothek keinerlei
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Garantie besteht. Auch sollten, falls die Software von jemand anderem
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modifiziert und weitergegeben wird, die Empf<70>nger wissen, da<64> sie nicht
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das Original erhalten haben, damit irgendwelche von anderen verursachte
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Probleme nicht den Ruf des urspr<70>nglichen Autors sch<63>digen.
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Schlie<69>lich und endlich stellen Software-Patente f<>r die Existenz jedes
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freien Programms eine st<73>ndige Bedrohung dar. Wir m<>chten sicherstellen,
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da<EFBFBD> keine Firma den Benutzern eines freien Programms Einschr<68>nkungen
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auferlegen kann, indem sie von einem Patentinhaber eine die freie
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Nutzung einschr<68>nkende Lizenz erwirbt. Deshalb bestehen wir darauf, da<64>
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jegliche f<>r eine Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der
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in dieser Lizenz (also der LGPL) im einzelnen angegebenen
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Nutzungsfreiheit voll vereinbar sein mu<6D>.
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Die meiste GNU-Software einschlie<69>lich einiger Bibliotheken f<>llt unter
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die gew<65>hnliche Allgemeine <20>ffentliche GNU-Lizenz (GNU-GPL). Die
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vorliegende Lizenz, also die GNU-LGPL, gilt f<>r gewisse n<>her
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bezeichnete Bibliotheken. Sie unterscheidet sich wesentlich von der
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gew<EFBFBD>hnlichen Allgemeinen <20>ffentlichen Lizenz (GNU-GPL). Wir benutzen
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diese Lizenz f<>r gewisse Bibliotheken, um das Linken (d.h. die
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Verkn<EFBFBD>pfung von Bibliotheken und anderen Programmteilen zu einem
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lauff<EFBFBD>higen Programm <20> Anmerkung der <20>bersetzer) von Programmen, die
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nicht frei sind, mit diesen Bibliotheken zu gestatten.
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Wenn ein Programm mit einer Bibliothek gelinkt wurde, sei es nun
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statisch oder dynamisch, so ist die Kombination der beiden, rechtlich
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gesehen, ein <20>kombiniertes Werk<72>, also eine abgeleitete Version der
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Orginal-Bibliothek. Die gew<65>hnliche GPL erlaubt ein solches Linken nur
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dann, wenn die ganze Kombination die Kriterien f<>r freie Software
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erf<EFBFBD>llt. Die LGPL erlaubt dagegen weniger strenge Kriterien f<>r das
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Linken von irgendeiner anderen Software mit der Bibliothek.
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Wir nennen diese Lizenz die <20>Kleine<6E> Allgemeine <20>ffentliche Lizenz
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(<28>Lesser<65> GPL). weil sie weniger (<28>less<73>) dazu beitr<74>gt, die Freiheit
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des Benutzers zu sch<63>tzen, als die gew<65>hnliche Allgemeine <20>ffentliche
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Lizenz (GPL). Sie verschafft auch anderen Entwicklern freier Software
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ein <20>Weniger<65> an Vorteil gegen<65>ber konkurrierenden nichtfreien
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Programmen. Diese Nachteile sind ein Grund daf<61>r, da<64> wir die
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gew<EFBFBD>hnliche GPL f<>r viele Bibliotheken benutzen. Die <20>kleine<6E> Lizenz
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(LGPL) bietet aber unter bestimmten besonderen Umst<73>nden doch Vorteile.
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So kann, wenn auch nur bei seltenen Gelegenheiten, eine besondere
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Notwendigkeit bestehen, einen Anreiz zur m<>glichst weitgehenden
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Benutzung einer bestimmten Bibliothek zu schaffen, so da<64> diese dann ein
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De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, m<>ssen nichtfreie
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Programme die Bibliothek benutzen d<>rfen. Ein h<>ufigerer Fall ist der,
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da<EFBFBD> eine freie Bibliothek dasselbe leistet wie weithin benutzte
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nichtfreie Bibliotheken. In diesem Falle bringt es wenig Nutzen, die
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freie Bibliothek allein auf freie Software zu beschr<68>nken, und dann
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benutzen wir eben die LGPL.
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In anderen F<>llen erm<72>glicht die Erlaubnis zur Benutzung einer
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speziellen Bibliothek in nichtfreien Programmen viel mehr Leuten, eine
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umfangreiche Sammlung freier Software zu nutzen. So erm<72>glicht z.B. die
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Erlaubnis zur Benutzung der GNU-C-Bibliothek in nichtfreien Programmen
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einer viel gr<67><72>eren Zahl von Leuten, das ganze GNU-Betriebssystem ebenso
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wie seine Variante, das Betriebssystem GNU/Linux, zu benutzen.
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Obwohl die LGPL die Freiheit des Benutzers weniger sch<63>tzt, stellt sie
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doch sicher, da<64> der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek
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gelinkt wurde, die Freiheit und die erforderlichen Mittel hat, das
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Programm unter Benutzung einer abge<67>nderten Version der Bibliothek zu
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betreiben.
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Die genauen Bedingungen f<>r das Kopieren, Weitergeben und Ab<41>ndern
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finden Sie im nachstehenden Kapitel. Achten Sie genau auf den
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Unterschied zwischen <20>work based on the library<72>, d.h. <20>Werk, das auf
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der Bibliothek basiert<72> und <20>work that uses the library<72> d.h. <20>Werk, das
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die Bibliothek benutzt<7A>. Ersteres enth<74>lt Code, der von der Bibliothek
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abgeleitet ist, w<>hrend letzteres lediglich mit der Bibliothek
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kombiniert werden mu<6D>, um betriebsf<73>hig zu sein.
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Kleine Allgemeine <20>ffentliche GNU-Lizenz
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Bedingungen f<>r die Vervielf<6C>ltigung, Verbreitung und Bearbeitung
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<20>0. Diese Lizenz gilt f<>r jedes Programm und jedes andere Werk, in dem
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ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers oder eines anderen
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dazu Befugten darauf hinweist, da<64> das Werk unter den Bestimmungen
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dieser Lesser General Public License (im weiteren auch als <20>diese
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Lizenz<EFBFBD> bezeichnet) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird
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hierin einfach als <20>Sie<69> angesprochen.
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Eine <20>Bibliothek<65> bedeutet eine Zusammenstellung von Software-Funktionen
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und/oder Daten, die so vorbereitet ist, da<64> sie sich bequem mit
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Anwendungsprogrammen (welche einige dieser Funktionen und Daten
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benutzen) zum Bilden von ausf<73>hrbaren Programmen linken (d.h. verbinden,
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kombinieren) l<><6C>t.
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Der Begrif <20>Bibliothek<65> bezieht sich im weiteren immer nur auf solche
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Software-Bibliotheken und solche Werke, die unter diesen Bedingungen der
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Lesser-GPL-Lizenz verbreitet worden sind. Ein <20>auf der Bibliothek
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basierendes Werk<72> bezeichnet die betreffende Bibliothek selbst sowie
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jegliche davon abgeleitete Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne, also
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ein Werk, welches die Bibliothek oder einen Teil davon, sei es
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unver<EFBFBD>ndert oder ver<65>ndert und/oder direkt in eine andere Sprache
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<EFBFBD>bersetzt, enth<74>lt. (Im folgenden wird die <20>bersetzung ohne
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Einschr<EFBFBD>nkung als <20>Bearbeitung<6E> eingestuft.)
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Unter dem <20>Quelltext<78> eines Werks ist seine f<>r das Vornehmen von
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Ver<EFBFBD>nderungen bevorzugte Form zu verstehen. F<>r eine Bibliothek bedeutet
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<EFBFBD>vollst<EFBFBD>ndiger Quelltext<78> den gesamten Quelltext f<>r alle in ihr
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enthaltenen Bestandteile, f<>r jegliche zu ihr geh<65>renden Dateien zur
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Definition von Schnittstellen und schlie<69>lich auch f<>r die Skripte, die
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zur Steuerung der Compilation und Installation der Bibliothek benutzt
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werden.
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Andere Handlungen als Vervielf<6C>ltigung, Verbreitung und Bearbeitung
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werden von dieser Lizenz nicht ber<65>hrt; sie fallen nicht in ihren
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Anwendungsbereich. Das Ausf<73>hren eines Programms unter Benutzung der
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Bibliothek wird nicht eingeschr<68>nkt, und die Ausgaben des Programms
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unterliegen dieser Lizenz nur dann, wenn der Inhalt ein auf der
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Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabh<62>ngig davon, da<64> die
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Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben dieses Programms benutzt
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wurde). Ob dies zutrifft, h<>ngt davon ab, was die Bibliothek bewirkt und
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was das Programm, das die Bibliothek nutzt, bewirkt.
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<20>1. Sie d<>rfen auf beliebigen Medien unver<65>nderte Kopien des
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vollst<EFBFBD>ndigen Quelltextes des Programms so, wie sie ihn erhalten haben,
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anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierf<72>r ist, da<64> Sie mit jeder
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Kopie deutlich erkennbar und in angemessener Form einen entsprechenden
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Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschlu<6C> ver<65>ffentlichen, alle
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Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie
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beziehen, unver<65>ndert lassen und zusammen mit der Bibliothek jeweils
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eine Kopie dieser Lizenz weitergeben.
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Sie d<>rfen f<>r den eigentlichen Kopier- und Versandvorgang eine Geb<65>hr
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verlangen. Wenn Sie es w<>nschen, d<>rfen Sie auch gegen Entgelt eine
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Garantie anbieten.
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<20>2. Sie d<>rfen Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder irgendeines Teils davon
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ver<EFBFBD>ndern, wodurch ein auf der Bibliothek basierendes Werk entsteht, und
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Sie d<>rfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph
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1 vervielf<6C>ltigen und verbreiten, vorausgesetzt, da<64> zus<75>tzlich alle im
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folgenden genannten Bedingungen erf<72>llt werden:
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1. Das Bearbeitungsergebnis mu<6D> selbst wieder eine Software-Bibliothek
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sein.
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2. Sie m<>ssen die ver<65>nderten Dateien mit einem auff<66>lligen
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Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung der
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Dateien hinweist und das Datum jeder <20>nderung angibt.
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3. Sie m<>ssen daf<61>r sorgen, da<64> das Werk als Ganzes Dritten unter den
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Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgeb<65>hren zur Verf<72>gung gestellt
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wird.
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4. Wenn sich eine Funktionseinheit der bearbeiteten Bibliothek auf eine
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Funktion oder Datentabelle st<73>tzt, die von einem die Funktionseinheit
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nutzenden Anwendungsprogramm bereitgestellt werden mu<6D>, ohne da<64> sie als
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Argument <20>bergeben werden mu<6D>, wenn die Funktionseinheit angesprochen
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wird, dann m<>ssen Sie sich nach bestem Wissen und Gewissen bem<65>hen,
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sicherzustellen, da<64> die betreffende Funktionseinheit auch dann noch
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funktioniert, wenn die Anwendung eine solche Funktion oder Datentabelle
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nicht bietet, und da<64> sie den sinnvoll bleibenden Teil ihres
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Bestimmungszwecks noch ausf<73>hrt.
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(So hat z.B. eine Funktion zum Berechnen von Quadratwurzeln einen von
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der Anwendung unabh<62>ngigen genau definierten Zweck. Deshalb verlangt <20>2
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Absatz d, da<64> jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder von
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dieser Funktion benutzte Tabelle optional sein mu<6D>: Auch wenn die
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Anwendung sie nicht bereitstellt, mu<6D> die Quadratwurzelfunktion trotzdem
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noch Quadratwurzeln berechnen).
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Diese Anforderungen gelten f<>r das bearbeitete Werk als Ganzes. Wenn
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identifizierbare Teile davon nicht von der Bibliothek stammen und
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vern<EFBFBD>nftigerweise als unabh<62>ngige und gesonderte Werke f<>r sich selbst
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zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht
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f<EFBFBD>r die betreffenden Teile, wenn Sie diese als gesonderte Werke
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weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Teile als Teil eines Ganzen
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weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt, dann
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mu<EFBFBD> die Weitergabe dieses Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz
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erfolgen, deren Bedingungen f<>r weitere Lizenznehmer somit auf das
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gesamte Ganze ausgedehnt werden <20> und somit auf jeden einzelnen Teil,
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unabh<EFBFBD>ngig vom jeweiligen Autor.
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Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte f<>r Werke in
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Anspruch zu nehmen oder Ihnen Rechte f<>r Werke streitig zu machen, die
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komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die
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Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf der Bibliothek
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basieren oder unter ihrer auszugsweisen Verwendung zusammengestellt
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worden sind, auszu<7A>ben.
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Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Werkes, das
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nicht auf der Bibliothek basiert, mit der Bibliothek oder mit einem auf
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der Bibliothek basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder
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Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser
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Lizenz.
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<20>3. Sie k<>nnen sich f<>r die Anwendung der Bedingungen der gew<65>hnlichen
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Allgemeinen <20>ffentlichen GNU-Lizenz (GNU-GPL) statt dieser Lizenz auf
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eine gegebene Kopie der Bibliothek entscheiden. Um dies zu tun, m<>ssen
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Sie alle Eintragungen, die sich auf diese Lizenz beziehen, <20>ndern, so
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da<EFBFBD> sie nun f<>r die gew<65>hnliche GNU-GPL, Version 2, statt f<>r diese
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Lizenz (LGPL) gelten. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der
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gew<EFBFBD>hnlichen GNU-GPL erschienen ist, k<>nnen Sie diese angeben, wenn Sie
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das w<>nschen.) Nehmen Sie keine anderen Ver<65>nderungen in diesen
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Eintragungen vor.
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Wenn diese Ver<65>nderung in einer gegebenen Kopie einmal vorgenommen ist,
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dann ist sie f<>r diese Kopie nicht mehr zur<75>cknehmbar, und somit gilt
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dann die gew<65>hnliche GNU-GPL f<>r alle nachfolgenden Kopien und
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abgeleiteten Werke, die von dieser Kopie gemacht worden sind.
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Diese Option ist n<>tzlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek
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in ein Programm kopieren wollen, das keine Bibliothek ist.
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<20>4. Sie k<>nnen die Bibliothek (oder einen Teil oder eine Ableitung von
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ihr, gem<65><6D> Paragraph 2) in Objektcode-Form oder in ausf<73>hrbarer Form
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unter den Bedingungen der obigen Paragraphen 1 und 2 kopieren und
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weitergeben, sofern Sie den vollst<73>ndigen entsprechenden
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maschinenlesbaren Quelltext beif<69>gen, der unter den Bedingungen der
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obigen Paragraphen 1 und 2 auf einem Medium weitergegeben werden mu<6D>,
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das <20>blicherweise zum Austausch von Software benutzt wird.
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Wenn die Weitergabe von Objektcode durch das Angebot eines Zugangs zum
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Kopienabruf von einem angegebenen Ort erfolgt, dann erf<72>llt das Angebot
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eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quelltextes von demselben
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Ort die Anforderung, auch den Quelltext weiterzugeben, obwohl Dritte
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nicht verplichtet sind, den Quelltext zusammen mit dem Objektcode zu
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kopieren.
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<20>5. Ein Programm, das nichts von irgendeinem Teil der Bibliothek
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Abgeleitetes enth<74>lt, aber darauf ausgelegt ist, mit der Bibliothek
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zusammenzuarbeiten, indem es mit ihr compiliert oder gelinkt wird, nennt
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man ein <20>Werk, das die Bibliothek nutzt<7A>. Solch ein Werk, f<>r sich
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allein genommen, ist kein von der Bibiliothek abgeleitetes Werk und
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f<EFBFBD>llt daher nicht unter diese Lizenz.
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Wird jedoch ein <20>Werk, das die Bibliothek nutzt<7A>, mit der Bibliothek
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gelinkt, so entsteht ein ausf<73>hrbares Programm, das ein von der
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Bibliothek abgeleitetes Werk (weil es Teile der Bibliothek enth<74>lt) und
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kein <20>Werk, das die Bibliothek nutzt<7A> ist. Das ausf<73>hrbare Programm
|
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f<EFBFBD>llt daher unter diese Lizenz. Paragraph 6 gibt die Bedingungen f<>r die
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Weitergabe solcher ausf<73>hrbarer Programme an.
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Wenn ein <20>Werk, das die Bibliothek nutzt<7A>, Material aus einer
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Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, dann kann der
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Objektcode f<>r das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk sein,
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selbst wenn der Quelltext dies nicht ist. Ob dies jeweils zutrifft, ist
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besonders dann von Bedeutung, wenn das Werk ohne die Bibliothek gelinkt
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werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die genaue
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Grenze, von der an dies zutrifft, ist rechtlich nicht genau definiert.
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Wenn solch eine Objektdatei nur numerische Parameter,
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Datenstruktur-Layouts und Zugriffsfunktionen sowie kleine Makros und
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kleine Inlinefunktionen (zehn Zeilen lang oder k<>rzer) benutzt, dann
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unterliegt die Benutzung der Objektdatei keinen Beschr<68>nkungen, ohne
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R<EFBFBD>cksicht darauf, ob es rechtlich gesehen ein abgeleitetes Werk ist.
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(Ausf<73>hrbare Programme, welche diesen Objektcode plus Teile der
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Bibliothek enthalten, fallen jedoch weiterhin unter die Bestimmungen von
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Paragraph 6).
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Ansonsten k<>nnen Sie, wenn das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes
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ist, den Objektcode f<>r das Werk unter den Bedingungen von Paragraph 6
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weitergeben. Alle ausf<73>hrbaren Programme, welche dieses Werk enthalten,
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fallen ebenfalls unter Paragraph 6, gleichg<68>ltig, ob sie direkt mit der
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Bibliothek selbst gelinkt sind oder nicht.
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<20>6. Als Ausnahme von den Bestimmungen der vorstehenden f<>nf Paragraphen
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d<EFBFBD>rfen Sie auch ein <20>Werk, das die Bibliothek nutzt<7A>, mit der Bibliothek
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kombinieren oder linken, um ein Werk zu erzeugen, das Teile der
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Bibliothek enth<74>lt, und dieses unter Bedingungen ihrer eigenen Wahl
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weitergeben, sofern diese Bedingungen Bearbeitungen f<>r den eigenen
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Gebrauch des Empf<70>ngers und ein R<>ckbilden (<28>reverse engineering<6E>) zum
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Beheben von M<>ngeln solcher Bearbeitungen gestatten.
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Sie m<>ssen bei jeder Kopie des Werks deutlich erkennbar angeben, da<64> die
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Bibliothek darin genutzt wird und da<64> die Bibliothek und ihre Benutzung
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durch die Lizenz abgedeckt sind. Sie m<>ssen eine Kopie dieser Lizenz
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mitgeben. Wenn das Werk bei seiner Ausf<73>hrung Copyright-Vermerke
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anzeigt, m<>ssen Sie den Copyright-Vermerk f<>r die Bibliothek mit
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anzeigen lassen und dem Benutzer einen Hinweis geben, der ihn zu einer
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Kopie dieser Lizenz f<>hrt. Ferner m<>ssen Sie eines der nachfolgend
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genannten f<>nf Dinge tun:
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1. Liefern Sie das Werk zusammen mit dem vollst<73>ndigen zugeh<65>rigen
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maschinenlesbaren Quelltext der Bibliothek aus, und zwar
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einschlie<69>lich jeglicher in dem Werk angewandter <20>nderungen (wobei
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dessen Weitergabe gem<65><6D> den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2
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erfolgen mu<6D>); und wenn das Werk ein ausf<73>hrbares, mit der Bibliothek
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gelinktes Progamm ist, dann liefern Sie es zusammen mit dem
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vollst<73>ndigen maschinenlesbaren <20>Werk, das die Bibliothek nutzt<7A>,
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in Form von Objektcode und/oder Quelltext, so da<64> der Benutzer die
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Bibliothek ver<65>ndern und dann erneut linken kann, um ein ver<65>ndertes
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ausf<73>hrbares Programm zu erzeugen, das die ver<65>nderte Bibliothek
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enth<74>lt. (Es versteht sich, da<64> der Benutzer, der die Inhalte von
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Definitionsdateien in der ver<65>ndeten Bibliothek ver<65>ndert, nicht
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notwendigerweise in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu
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compilieren, um die ver<65>nderten Definitionen zu benutzen.)
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2. Benutzen Sie einen geeigneten <20>shared-library-Mechanismus<75> zum Linken
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mit der Bibliothek. Geeignet ist ein solcher Mechanismus, der erstens
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w<>hrend der Laufzeit eine im Computersystem des Benutzers bereits
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vorhandene Kopie der Bibliothek benutzt, anstatt Bibliotheksfunktionen
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in das ausf<73>hrbare Programm zu kopieren, und der zweitens auch mit einer
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ver<65>nderten Version der Bibliothek, wenn der Benutzer eine solche
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installiert, richtig funktioniert, solange die ver<65>nderte Version
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schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das Werk erstellt
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wurde.
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3. Liefern Sie das Werk zusammen mit einem mindestens drei Jahre
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lang g<>ltigen schriftlichen Angebot, demselben Benutzer die oben in
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Paragraph 6, Absatz (a) genannten Materialien zu Kosten, welche die
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reinen Weitergabekosten nicht <20>bersteigen, zur Verf<72>gung zu stellen.
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4. Wenn die Weitergabe des Werks dadurch erfolgt, da<64> die M<>glichkeit
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des Abrufens einer Kopie von einem bestimmten Ort angeboten wird, bieten
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Sie gleichwertigen Zugang zum Kopieren der oben angegebenen Materialien
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von dem gleichen Ort an. 5. Sie vergewissern sich, da<64> der Benutzer
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bereits eine Kopie dieser Materialien erhalten hat oder da<64> Sie diesem
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Benutzer bereits eine Kopie geschickt haben.
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F<>r ein ausf<73>hrbares Programm mu<6D> die verlangte Form des <20>Werks, das die
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Bibliothek nutzt<7A> alle Daten und Hilfsprogramme mit einschlie<69>en, die
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man braucht, um daraus das ausf<73>hrbare Programm zu reproduzieren. Doch
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gilt eine spezielle Ausnahme: Die weiterzugebenden Materialien brauchen
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nicht alles das zu enthalten, was normalerweise (in Quelltext-Form oder
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in bin<69>rer Form) mit den Hauptbestandteilen (Compiler, Kern usw.) des
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Betriebssystems, auf denen das ausf<73>hrbare Programm l<>uft, weitergegeben
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wird, es sei denn, das ausf<73>hrbare Programm geh<65>rt selbst zu diesem
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Hauptbestandteil.
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Es kann vorkommen, da<64> diese Anforderung im Widerspruch zu
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Lizenzbeschr<EFBFBD>nkungen anderer, propriet<65>rer Bibliotheken steht, die
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normalerweise nicht zum Betriebssystem geh<65>ren. Ein solcher Widerspruch
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bedeutet, da<64> Sie nicht gleichzeitig jene propriet<65>ren Bibliotheken und
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die vorliegende Bibliothek zusammen in einem ausf<73>hrbaren Programm, das
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Sie weitergeben, verwenden d<>rfen.
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<20>7. Sie d<>rfen Bibliotheks-Funktionseinheiten, die ein auf der
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Bibliothek basierendes Werk darstellen, zusammen mit anderen, nicht
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unter diese Lizenz fallenden Funktionseinheiten in eine einzelne
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Bibliothek einbauen und eine solche kombinierte Bibliothek weitergeben,
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vorausgesetzt, da<64> die gesonderte Weitergabe des auf der Bibliothek
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basierenden Werks einerseits und der anderen Funktionseinheiten
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andererseits ansonsten gestattet ist, und vorausgesetzt, da<64> Sie
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folgende zwei Dinge tun:
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1. Geben Sie zusammen mit der kombinierten Bibliothek auch eine Kopie
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desselben auf der Bibliothek basierenden Werks mit, die nicht mit
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irgendwelchen anderen Funktionseinheiten kombiniert ist. Dieses Werk mu<6D>
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unter den Bedingungen der obigen Paragraphen weitergegeben werden.
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2. Weisen Sie bei der kombinierten Bibliothek an prominenter Stelle auf
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die Tatsache hin, da<64> ein Teil davon ein auf der Bibliothek basierendes
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Werk ist, und erkl<6B>ren Sie, wo man die mitgegebene unkombinierte Form
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desselben Werks finden kann.
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<20>8. Sie d<>rfen die Bibliothek nicht vervielf<6C>ltigen, ver<65>ndern, weiter
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lizenzieren oder verbreiten oder mit ihr linken, sofern es nicht durch
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diese Lizenz ausdr<64>cklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
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Vervielf<EFBFBD>ltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung
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sowie des Linkens mit der Bibliothek ist unzul<75>ssig und beendet
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automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Doch werden die Lizenzen
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Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten
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haben, nicht beendet, solange diese Dritten die Lizenz voll anerkennen
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und befolgen.
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<20>9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie diese
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nicht unterzeichnet haben. Doch gibt Ihnen sonst nichts die Erlaubnis,
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die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Werke zu ver<65>ndern oder zu
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verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese
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Lizenz nicht annehmen. Indem Sie die Bibliothek (oder ein darauf
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basierendes Werk) ver<65>ndern oder verbreiten, erkl<6B>ren Sie Ihr
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Einverst<EFBFBD>ndnis mit dieser Lizenz, die Ihnen das erlaubt, mit allen ihren
|
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|
Bedingungen bez<65>glich der Vervielf<6C>ltigung, Verbreitung und Ver<65>nderung
|
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der Bibliothek oder eines darauf basierenden Werks.
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<20>10. Jedesmal, wenn Sie die Bibliothek (oder irgendein auf der
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Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erh<72>lt der Empf<70>nger
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automatisch vom urspr<70>nglichen Lizenzgeber die Lizenz, die Bibliothek
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entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielf<6C>ltigen, zu
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verbreiten und zu ver<65>ndern und mit ihr zu linken. Sie d<>rfen keine
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|
weiteren Einschr<68>nkungen der Aus<75>bung der hierin zugestandenen Rechte
|
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|
des Empf<70>ngers vornehmen. Sie sind nicht daf<61>r verantwortlich, die
|
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|
Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
|
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<20>11. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
|
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Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen
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begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschlu<6C>, Vergleich oder
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anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
|
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widersprechen, so befreien diese Umst<73>nde Sie nicht von den Bestimmungen
|
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dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht m<>glich ist, die Bibliothek unter
|
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gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer
|
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anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann d<>rfen Sie als Folge
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davon die Bibliothek <20>berhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein
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Patent nicht die geb<65>hrenfreie Weiterverbreitung der Bibliothek durch
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diejenigen erlaubt, welche die Bibliothek direkt oder indirekt von Ihnen
|
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erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl dem Patentrecht als
|
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auch dieser Lizenz zu gen<65>gen, darin, ganz auf die Verbreitung der
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Bibliothek zu verzichten.
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Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ung<6E>ltig oder unter
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bestimmten Umst<73>nden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
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Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im <20>brigen soll dieser
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Paragraph als Ganzes gelten.
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Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
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Patente oder andere Eigentumsanspr<70>che zu verletzen oder die G<>ltigkeit
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solcher Anspr<70>che zu bestreiten; dieser Paragraph hat vielmehr einzig
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den Zweck, die Integrit<69>t des Verbreitungssystems der freien Software zu
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sch<EFBFBD>tzen, das durch die Praxis <20>ffentlicher Lizenzen verwirklicht wird.
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Viele Leute haben gro<72>z<EFBFBD>gige Beitr<74>ge zu dem weitreichenden Angebot der
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durch dieses System verbreiteten Software im Vertrauen auf die
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konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es obliegt dem Autor
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bzw. Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
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anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer jedoch darf dar<61>ber
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nicht entscheiden.
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Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
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Konsequenz aus den <20>brigen Bestimmungen dieser Lizenz zu betrachten ist.
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<20>12. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung der Bibliothek in
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bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich
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gesch<EFBFBD>tzte Schnittstellen eingeschr<68>nkt ist, kann der
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Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz gestellt
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hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in
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der diese Staaten ausgeschlossen werden, so da<64> die Verbreitung nur
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innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht demgem<65><6D>
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ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
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Beschr<EFBFBD>nkung, als w<>re sie in diesem Text niedergeschrieben.
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<20>13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit <20>berarbeitete
|
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und/oder neue Versionen der Lesser General Public License
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ver<EFBFBD>ffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der
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gegenw<EFBFBD>rtigen entsprechen, k<>nnen aber im Detail abweichen, um neuen
|
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Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
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Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
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einem Programm angegeben wird, da<64> es dieser Lizenz in einer bestimmten
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Versionsnummer oder <20>jeder sp<73>teren Version<6F> (<28>any later version<6F>)
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unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der
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genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen sp<73>teren
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Version, die von der Free Software Foundation ver<65>ffentlicht wurde. Wenn
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die Bibliothek keine Lizenz-Versionsnummer angibt, k<>nnen Sie eine
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beliebige Version w<>hlen, die jemals von der Free Software Foundation
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ver<EFBFBD>ffentlicht wurde.
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<20>14. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile der Bibliothek in anderen freien
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Programmen zu verwenden, deren Bedingungen f<>r die Verbreitung anders
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sind, schreiben Sie an den Autor der Bibliothek, um ihn um die Erlaubnis
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zu bitten. F<>r Software, die unter dem Copyright der Free Software
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Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir
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machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird
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von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller
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von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum
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anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im
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allgemeinen zu f<>rdern.
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Keine Gew<65>hrleistung
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<20>15. Da die Bibliothek ohne jegliche Geb<65>hren lizenziert wird, besteht
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keinerlei Gew<65>hrleistung f<>r die Bibliothek, soweit dies gesetzlich
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zul<EFBFBD>ssig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich best<73>tigt, stellen
|
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die Copyright-Inhaber und/oder Dritte die Bibliothek <20>so, wie sie ist<73>
|
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|
zur Verf<72>gung, ohne Gew<65>hrleistung irgendeiner Art, weder ausdr<64>cklich
|
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|
noch implizit. Dieser Garantieausschlu<6C> gilt auch <20> ohne darauf
|
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|
beschr<EFBFBD>nkt zu sein <20> f<>r Marktreife oder Verwendbarkeit f<>r einen
|
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bestimmten Zweck. Das volle Risiko bez<65>glich Qualit<69>t und
|
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|
Leistungsf<EFBFBD>higkeit der Bibliothek liegt bei Ihnen. Sollte sich die
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|||
|
Bibliothek als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten f<>r
|
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|
notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur s<>mtlich bei Ihnen.
|
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|
<20>16. In keinem Fall, au<61>er wenn dies durch geltendes Recht gefordert
|
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wird oder schriftlich zugesichert wurde, ist irgendein Copyright-Inhaber
|
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|
oder irgendein Dritter, der die Bibliothek wie oben erlaubt modifiziert
|
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oder verbreitet hat, Ihnen gegen<65>ber f<>r irgendwelche Sch<63>den haftbar.
|
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Dies gilt auch f<>r jegliche allgemeine oder spezielle Sch<63>den, f<>r
|
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Sch<EFBFBD>den durch Nebenwirkungen oder Folgesch<63>den, die sich aus der
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|
Benutzung oder der Unbenutzbarkeit der Bibliothek ergeben (das gilt
|
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insbesondere <20> ohne darauf beschr<68>nkt zu sein <20> f<>r Datenverluste, das
|
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|
Hineinbringen von Ungenauigkeiten in irgendwelche Daten, f<>r Verluste,
|
|||
|
die Sie oder Dritte erlitten haben, oder f<>r ein Unverm<72>gen der
|
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|
Bibliothek, mit irgendeiner anderen Software zusammenzuarbeiten), und
|
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zwar auch dann, wenn ein Copyright-Inhaber oder ein Dritter <20>ber die
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|
M<EFBFBD>glichkeit solcher Sch<63>den informiert worden ist.
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|
Ende der Bedingungen
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Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, neuen Bibliotheken
|
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anwenden k<>nnen
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Wenn Sie eine neue Bibliothek entwickeln und w<>nschen, da<64> sie von
|
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gr<EFBFBD><EFBFBD>tm<EFBFBD>glichem Nutzen f<>r die Allgemeinheit ist, dann empfehlen wir
|
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|
Ihnen, sie zu einer freien Software zu machen, die jedermann
|
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|
weiterverteilen und ver<65>ndern kann. Dies k<>nnen sie tun, indem Sie eine
|
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|
Weiterverteilung unter den Bedingungen dieser Lizenz, also der Lesser
|
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|
GPL erlauben (oder <20> als Alternative <20> unter den Bedingungen der
|
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|
gew<EFBFBD>hnlichen Allgemeinen <20>ffentlichen GNU-Lizenz, der GPL).
|
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|
Zur Anwendung dieser Bedingungen f<>gen Sie zu der Bibliothek die unten
|
|||
|
angegebenen Vermerke hinzu. Es ist am sichersten, sie an den Start jeder
|
|||
|
Quelldatei anzuf<75>gen, um so am wirksamsten den Garantieausschlu<6C> bekannt
|
|||
|
zu machen; zumindest aber sollte jede Datei die Copyright-Zeile und eine
|
|||
|
Angabe enthalten, wo die vollst<73>ndigen Vermerke zu finden sind.
|
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|
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|
[eine Zeile mit dem Namen der Bibliothek und einer Kurzbeschreibung
|
|||
|
ihres Zwecks] Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
|
|||
|
|
|||
|
This library is free software; you can redistribute it and/or modify it
|
|||
|
under the terms of the GNU Lesser General Public License as published by
|
|||
|
the Free Software Foundation; either version 2.1 of the License, or (at
|
|||
|
your option) any later version.
|
|||
|
|
|||
|
This library is distributed in the hope that it will be useful, but
|
|||
|
WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
|
|||
|
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Lesser
|
|||
|
General Public License for more details.
|
|||
|
|
|||
|
You should have received a copy of the GNU Lesser General Public License
|
|||
|
along with this library; if not, write to the Free Software Foundation,
|
|||
|
Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA
|
|||
|
|
|||
|
Auf Deutsch:
|
|||
|
|
|||
|
Diese Bibliothek ist freie Software; Sie d<>rfen sie unter den
|
|||
|
Bedingungen der GNU Lesser General Public License, wie von der Free
|
|||
|
Software Foundation ver<65>ffentlicht, weiterverteilen und/oder
|
|||
|
modifizieren; entweder gem<65><6D> Version 2.1 der Lizenz oder (nach Ihrer
|
|||
|
Option) jeder sp<73>teren Version.
|
|||
|
|
|||
|
Diese Bibliothek wird in der Hoffnung weiterverbreitet, da<64> sie n<>tzlich
|
|||
|
sein wird, jedoch OHNE IRGENDEINE GARANTIE, auch ohne die implizierte
|
|||
|
Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT F<>R EINEN BESTIMMTEN
|
|||
|
ZWECK. Mehr Details finden Sie in der GNU Lesser General Public License.
|
|||
|
|
|||
|
Sie sollten eine Kopie der GNU Lesser General Public License zusammen
|
|||
|
mit dieser Bibliothek erhalten haben; falls nicht, schreiben Sie an die
|
|||
|
Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA
|
|||
|
02110, USA.
|
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|
|
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|
F<>gen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per
|
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|
Brief erreichbar sind.
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|
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
|
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|
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht f<>r
|
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|
die Bibliothek unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen
|
|||
|
m<EFBFBD>ssen Sie nat<61>rlich <20>ndern.
|
|||
|
|
|||
|
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the library
|
|||
|
<EFBFBD>Frob<EFBFBD> (a library for tweaking knobs) written by James Random Hacker.
|
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|
|
|||
|
[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1990 Ty Coon, Vizepr<70>sident
|
|||
|
|
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|
Auf Deutsch:
|
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|
|
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Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf die von
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James Random Hacker geschriebene Bibliothek "Frob" (eine Bibliothek f<>r
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das Justieren von Kn<4B>pfen).
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[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1990 Ty Coon, Vizepr<70>sident
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Das ist schon alles!
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