netgen/windows/Netgen_Installer/LGPL_Licenses/LGPL_German.txt

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GNU Lesser General Public License
Deutsche <20>bersetzung der Version 2.1, Februar 1999
Copyright <20> 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielf<6C>ltigen und
unver<65>nderte Kopien zu verbreiten. <20>nderungen sind jedoch nicht erlaubt.
[Dies ist die erste freigegebene Version der Lesser GPL. Sie ist
als Nachfolgerin der GNU Library Public License zu betrachten und
erhielt daher die Versionsnummer 2.1.]
Diese <20>bersetzung ist kein rechtskr<6B>ftiger
Ersatz f<>r die englischsprachige Originalversion!
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die
Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu ver<65>ndern. Im
Gegensatz dazu sollen Ihnen die GNU General Public Licenses, die
Allgemeinen <20>ffentlichen GNU-Lizenzen, ebendiese Freiheit des
Weitergebens und Ver<65>nderns garantieren und somit sicherstellen, da<64>
diese Software f<>r alle Benutzer frei ist.
Diese Lizenz, die Kleine Allgemeine <20>ffentliche Lizenz (Lesser General
Public License), gilt f<>r einige besonders bezeichnete Software-Pakete <20>
typischerweise Programmbibliotheken <20> von der Free Software Foundation
und anderen Autoren, die beschlie<69>en, diese Lizenz zu verwenden. Auch
Sie k<>nnen sie verwenden; wir empfehlen aber, vorher gr<67>ndlich dar<61>ber
nachzudenken, ob diese Lizenz (LGPL) oder aber die gew<65>hnliche
Allgemeine <20>ffentliche Lizenz (GPL) die bessere Strategie zur Anwendung
im jeweiligen speziellen Fall ist. Dabei bieten Ihnen die untenstehenden
Erl<EFBFBD>uterungen eine Grundlage f<>r Ihre Entscheidung.
Die Bezeichnung <20>freie<69> Software bezieht sich auf Freiheit der Nutzung,
nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen <20>ffentlichen Lizenzen sollen
sicherstellen, da<64> Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu
verbreiten (und etwas f<>r diesen Service zu berechnen, wenn Sie
m<EFBFBD>chten), da<64> Sie die Software im Quelltext erhalten oder den Quelltext
auf Wunsch bekommen k<>nnen, da<64> Sie die Software <20>ndern oder Teile davon
in neuen freien Programmen verwenden d<>rfen, und da<64> Sie dar<61>ber
informiert sind, da<64> Sie dies alles tun d<>rfen.
Um Ihre Rechte zu sch<63>tzen, m<>ssen wir Einschr<68>nkungen machen, die es
jedem, der die Software weitergibt, verbieten, Ihnen diese Rechte zu
verweigern oder Sie zum Verzicht auf diese Rechte aufzufordern. Aus
diesen Einschr<68>nkungen ergeben sich bestimmte Verantwortlichkeiten f<>r
Sie, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie ver<65>ndern.
Beispielsweise m<>ssen Sie den Empf<70>ngern alle Rechte gew<65>hren, die wir
Ihnen einger<65>umt haben, wenn Sie <20> kostenlos oder gegen Bezahlung <20>
Kopien der Bibliothek verbreiten. Sie m<>ssen sicherstellen, da<64> auch die
Empf<EFBFBD>nger den Quelltext erhalten bzw. erhalten k<>nnen. Wenn Sie einen
anderen Code mit der Bibliothek linken, m<>ssen Sie den Empf<70>ngern die
vollst<EFBFBD>ndigen Objekt-Dateien zukommen lassen, so da<64> sie selbst diesen
Code mit der Bibliothek neu linken k<>nnen, auch nachdem sie
Ver<EFBFBD>nderungen an der Bibliothek vorgenommen und sie neu compiliert
haben. Und Sie m<>ssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre
Rechte kennen.
Wir sch<63>tzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Bibliothek unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek zu
vervielf<EFBFBD>ltigen, zu verbreiten und/oder zu ver<65>ndern.
Um jeden, der die Software weitergibt, zu sch<63>tzen, wollen wir dar<61>ber
hinaus vollkommen klarstellen, da<64> f<>r diese freie Bibliothek keinerlei
Garantie besteht. Auch sollten, falls die Software von jemand anderem
modifiziert und weitergegeben wird, die Empf<70>nger wissen, da<64> sie nicht
das Original erhalten haben, damit irgendwelche von anderen verursachte
Probleme nicht den Ruf des urspr<70>nglichen Autors sch<63>digen.
Schlie<69>lich und endlich stellen Software-Patente f<>r die Existenz jedes
freien Programms eine st<73>ndige Bedrohung dar. Wir m<>chten sicherstellen,
da<EFBFBD> keine Firma den Benutzern eines freien Programms Einschr<68>nkungen
auferlegen kann, indem sie von einem Patentinhaber eine die freie
Nutzung einschr<68>nkende Lizenz erwirbt. Deshalb bestehen wir darauf, da<64>
jegliche f<>r eine Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der
in dieser Lizenz (also der LGPL) im einzelnen angegebenen
Nutzungsfreiheit voll vereinbar sein mu<6D>.
Die meiste GNU-Software einschlie<69>lich einiger Bibliotheken f<>llt unter
die gew<65>hnliche Allgemeine <20>ffentliche GNU-Lizenz (GNU-GPL). Die
vorliegende Lizenz, also die GNU-LGPL, gilt f<>r gewisse n<>her
bezeichnete Bibliotheken. Sie unterscheidet sich wesentlich von der
gew<EFBFBD>hnlichen Allgemeinen <20>ffentlichen Lizenz (GNU-GPL). Wir benutzen
diese Lizenz f<>r gewisse Bibliotheken, um das Linken (d.h. die
Verkn<EFBFBD>pfung von Bibliotheken und anderen Programmteilen zu einem
lauff<EFBFBD>higen Programm <20> Anmerkung der <20>bersetzer) von Programmen, die
nicht frei sind, mit diesen Bibliotheken zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek gelinkt wurde, sei es nun
statisch oder dynamisch, so ist die Kombination der beiden, rechtlich
gesehen, ein <20>kombiniertes Werk<72>, also eine abgeleitete Version der
Orginal-Bibliothek. Die gew<65>hnliche GPL erlaubt ein solches Linken nur
dann, wenn die ganze Kombination die Kriterien f<>r freie Software
erf<EFBFBD>llt. Die LGPL erlaubt dagegen weniger strenge Kriterien f<>r das
Linken von irgendeiner anderen Software mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die <20>Kleine<6E> Allgemeine <20>ffentliche Lizenz
(<28>Lesser<65> GPL). weil sie weniger (<28>less<73>) dazu beitr<74>gt, die Freiheit
des Benutzers zu sch<63>tzen, als die gew<65>hnliche Allgemeine <20>ffentliche
Lizenz (GPL). Sie verschafft auch anderen Entwicklern freier Software
ein <20>Weniger<65> an Vorteil gegen<65>ber konkurrierenden nichtfreien
Programmen. Diese Nachteile sind ein Grund daf<61>r, da<64> wir die
gew<EFBFBD>hnliche GPL f<>r viele Bibliotheken benutzen. Die <20>kleine<6E> Lizenz
(LGPL) bietet aber unter bestimmten besonderen Umst<73>nden doch Vorteile.
So kann, wenn auch nur bei seltenen Gelegenheiten, eine besondere
Notwendigkeit bestehen, einen Anreiz zur m<>glichst weitgehenden
Benutzung einer bestimmten Bibliothek zu schaffen, so da<64> diese dann ein
De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, m<>ssen nichtfreie
Programme die Bibliothek benutzen d<>rfen. Ein h<>ufigerer Fall ist der,
da<EFBFBD> eine freie Bibliothek dasselbe leistet wie weithin benutzte
nichtfreie Bibliotheken. In diesem Falle bringt es wenig Nutzen, die
freie Bibliothek allein auf freie Software zu beschr<68>nken, und dann
benutzen wir eben die LGPL.
In anderen F<>llen erm<72>glicht die Erlaubnis zur Benutzung einer
speziellen Bibliothek in nichtfreien Programmen viel mehr Leuten, eine
umfangreiche Sammlung freier Software zu nutzen. So erm<72>glicht z.B. die
Erlaubnis zur Benutzung der GNU-C-Bibliothek in nichtfreien Programmen
einer viel gr<67><72>eren Zahl von Leuten, das ganze GNU-Betriebssystem ebenso
wie seine Variante, das Betriebssystem GNU/Linux, zu benutzen.
Obwohl die LGPL die Freiheit des Benutzers weniger sch<63>tzt, stellt sie
doch sicher, da<64> der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek
gelinkt wurde, die Freiheit und die erforderlichen Mittel hat, das
Programm unter Benutzung einer abge<67>nderten Version der Bibliothek zu
betreiben.
Die genauen Bedingungen f<>r das Kopieren, Weitergeben und Ab<41>ndern
finden Sie im nachstehenden Kapitel. Achten Sie genau auf den
Unterschied zwischen <20>work based on the library<72>, d.h. <20>Werk, das auf
der Bibliothek basiert<72> und <20>work that uses the library<72> d.h. <20>Werk, das
die Bibliothek benutzt<7A>. Ersteres enth<74>lt Code, der von der Bibliothek
abgeleitet ist, w<>hrend letzteres lediglich mit der Bibliothek
kombiniert werden mu<6D>, um betriebsf<73>hig zu sein.
Kleine Allgemeine <20>ffentliche GNU-Lizenz
Bedingungen f<>r die Vervielf<6C>ltigung, Verbreitung und Bearbeitung
<20>0. Diese Lizenz gilt f<>r jedes Programm und jedes andere Werk, in dem
ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers oder eines anderen
dazu Befugten darauf hinweist, da<64> das Werk unter den Bestimmungen
dieser Lesser General Public License (im weiteren auch als <20>diese
Lizenz<EFBFBD> bezeichnet) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird
hierin einfach als <20>Sie<69> angesprochen.
Eine <20>Bibliothek<65> bedeutet eine Zusammenstellung von Software-Funktionen
und/oder Daten, die so vorbereitet ist, da<64> sie sich bequem mit
Anwendungsprogrammen (welche einige dieser Funktionen und Daten
benutzen) zum Bilden von ausf<73>hrbaren Programmen linken (d.h. verbinden,
kombinieren) l<><6C>t.
Der Begrif <20>Bibliothek<65> bezieht sich im weiteren immer nur auf solche
Software-Bibliotheken und solche Werke, die unter diesen Bedingungen der
Lesser-GPL-Lizenz verbreitet worden sind. Ein <20>auf der Bibliothek
basierendes Werk<72> bezeichnet die betreffende Bibliothek selbst sowie
jegliche davon abgeleitete Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne, also
ein Werk, welches die Bibliothek oder einen Teil davon, sei es
unver<EFBFBD>ndert oder ver<65>ndert und/oder direkt in eine andere Sprache
<EFBFBD>bersetzt, enth<74>lt. (Im folgenden wird die <20>bersetzung ohne
Einschr<EFBFBD>nkung als <20>Bearbeitung<6E> eingestuft.)
Unter dem <20>Quelltext<78> eines Werks ist seine f<>r das Vornehmen von
Ver<EFBFBD>nderungen bevorzugte Form zu verstehen. F<>r eine Bibliothek bedeutet
<EFBFBD>vollst<EFBFBD>ndiger Quelltext<78> den gesamten Quelltext f<>r alle in ihr
enthaltenen Bestandteile, f<>r jegliche zu ihr geh<65>renden Dateien zur
Definition von Schnittstellen und schlie<69>lich auch f<>r die Skripte, die
zur Steuerung der Compilation und Installation der Bibliothek benutzt
werden.
Andere Handlungen als Vervielf<6C>ltigung, Verbreitung und Bearbeitung
werden von dieser Lizenz nicht ber<65>hrt; sie fallen nicht in ihren
Anwendungsbereich. Das Ausf<73>hren eines Programms unter Benutzung der
Bibliothek wird nicht eingeschr<68>nkt, und die Ausgaben des Programms
unterliegen dieser Lizenz nur dann, wenn der Inhalt ein auf der
Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabh<62>ngig davon, da<64> die
Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben dieses Programms benutzt
wurde). Ob dies zutrifft, h<>ngt davon ab, was die Bibliothek bewirkt und
was das Programm, das die Bibliothek nutzt, bewirkt.
<20>1. Sie d<>rfen auf beliebigen Medien unver<65>nderte Kopien des
vollst<EFBFBD>ndigen Quelltextes des Programms so, wie sie ihn erhalten haben,
anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierf<72>r ist, da<64> Sie mit jeder
Kopie deutlich erkennbar und in angemessener Form einen entsprechenden
Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschlu<6C> ver<65>ffentlichen, alle
Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie
beziehen, unver<65>ndert lassen und zusammen mit der Bibliothek jeweils
eine Kopie dieser Lizenz weitergeben.
Sie d<>rfen f<>r den eigentlichen Kopier- und Versandvorgang eine Geb<65>hr
verlangen. Wenn Sie es w<>nschen, d<>rfen Sie auch gegen Entgelt eine
Garantie anbieten.
<20>2. Sie d<>rfen Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder irgendeines Teils davon
ver<EFBFBD>ndern, wodurch ein auf der Bibliothek basierendes Werk entsteht, und
Sie d<>rfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph
1 vervielf<6C>ltigen und verbreiten, vorausgesetzt, da<64> zus<75>tzlich alle im
folgenden genannten Bedingungen erf<72>llt werden:
1. Das Bearbeitungsergebnis mu<6D> selbst wieder eine Software-Bibliothek
sein.
2. Sie m<>ssen die ver<65>nderten Dateien mit einem auff<66>lligen
Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung der
Dateien hinweist und das Datum jeder <20>nderung angibt.
3. Sie m<>ssen daf<61>r sorgen, da<64> das Werk als Ganzes Dritten unter den
Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgeb<65>hren zur Verf<72>gung gestellt
wird.
4. Wenn sich eine Funktionseinheit der bearbeiteten Bibliothek auf eine
Funktion oder Datentabelle st<73>tzt, die von einem die Funktionseinheit
nutzenden Anwendungsprogramm bereitgestellt werden mu<6D>, ohne da<64> sie als
Argument <20>bergeben werden mu<6D>, wenn die Funktionseinheit angesprochen
wird, dann m<>ssen Sie sich nach bestem Wissen und Gewissen bem<65>hen,
sicherzustellen, da<64> die betreffende Funktionseinheit auch dann noch
funktioniert, wenn die Anwendung eine solche Funktion oder Datentabelle
nicht bietet, und da<64> sie den sinnvoll bleibenden Teil ihres
Bestimmungszwecks noch ausf<73>hrt.
(So hat z.B. eine Funktion zum Berechnen von Quadratwurzeln einen von
der Anwendung unabh<62>ngigen genau definierten Zweck. Deshalb verlangt <20>2
Absatz d, da<64> jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder von
dieser Funktion benutzte Tabelle optional sein mu<6D>: Auch wenn die
Anwendung sie nicht bereitstellt, mu<6D> die Quadratwurzelfunktion trotzdem
noch Quadratwurzeln berechnen).
Diese Anforderungen gelten f<>r das bearbeitete Werk als Ganzes. Wenn
identifizierbare Teile davon nicht von der Bibliothek stammen und
vern<EFBFBD>nftigerweise als unabh<62>ngige und gesonderte Werke f<>r sich selbst
zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht
f<EFBFBD>r die betreffenden Teile, wenn Sie diese als gesonderte Werke
weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Teile als Teil eines Ganzen
weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt, dann
mu<EFBFBD> die Weitergabe dieses Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz
erfolgen, deren Bedingungen f<>r weitere Lizenznehmer somit auf das
gesamte Ganze ausgedehnt werden <20> und somit auf jeden einzelnen Teil,
unabh<EFBFBD>ngig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte f<>r Werke in
Anspruch zu nehmen oder Ihnen Rechte f<>r Werke streitig zu machen, die
komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die
Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf der Bibliothek
basieren oder unter ihrer auszugsweisen Verwendung zusammengestellt
worden sind, auszu<7A>ben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Werkes, das
nicht auf der Bibliothek basiert, mit der Bibliothek oder mit einem auf
der Bibliothek basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder
Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser
Lizenz.
<20>3. Sie k<>nnen sich f<>r die Anwendung der Bedingungen der gew<65>hnlichen
Allgemeinen <20>ffentlichen GNU-Lizenz (GNU-GPL) statt dieser Lizenz auf
eine gegebene Kopie der Bibliothek entscheiden. Um dies zu tun, m<>ssen
Sie alle Eintragungen, die sich auf diese Lizenz beziehen, <20>ndern, so
da<EFBFBD> sie nun f<>r die gew<65>hnliche GNU-GPL, Version 2, statt f<>r diese
Lizenz (LGPL) gelten. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der
gew<EFBFBD>hnlichen GNU-GPL erschienen ist, k<>nnen Sie diese angeben, wenn Sie
das w<>nschen.) Nehmen Sie keine anderen Ver<65>nderungen in diesen
Eintragungen vor.
Wenn diese Ver<65>nderung in einer gegebenen Kopie einmal vorgenommen ist,
dann ist sie f<>r diese Kopie nicht mehr zur<75>cknehmbar, und somit gilt
dann die gew<65>hnliche GNU-GPL f<>r alle nachfolgenden Kopien und
abgeleiteten Werke, die von dieser Kopie gemacht worden sind.
Diese Option ist n<>tzlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek
in ein Programm kopieren wollen, das keine Bibliothek ist.
<20>4. Sie k<>nnen die Bibliothek (oder einen Teil oder eine Ableitung von
ihr, gem<65><6D> Paragraph 2) in Objektcode-Form oder in ausf<73>hrbarer Form
unter den Bedingungen der obigen Paragraphen 1 und 2 kopieren und
weitergeben, sofern Sie den vollst<73>ndigen entsprechenden
maschinenlesbaren Quelltext beif<69>gen, der unter den Bedingungen der
obigen Paragraphen 1 und 2 auf einem Medium weitergegeben werden mu<6D>,
das <20>blicherweise zum Austausch von Software benutzt wird.
Wenn die Weitergabe von Objektcode durch das Angebot eines Zugangs zum
Kopienabruf von einem angegebenen Ort erfolgt, dann erf<72>llt das Angebot
eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quelltextes von demselben
Ort die Anforderung, auch den Quelltext weiterzugeben, obwohl Dritte
nicht verplichtet sind, den Quelltext zusammen mit dem Objektcode zu
kopieren.
<20>5. Ein Programm, das nichts von irgendeinem Teil der Bibliothek
Abgeleitetes enth<74>lt, aber darauf ausgelegt ist, mit der Bibliothek
zusammenzuarbeiten, indem es mit ihr compiliert oder gelinkt wird, nennt
man ein <20>Werk, das die Bibliothek nutzt<7A>. Solch ein Werk, f<>r sich
allein genommen, ist kein von der Bibiliothek abgeleitetes Werk und
f<EFBFBD>llt daher nicht unter diese Lizenz.
Wird jedoch ein <20>Werk, das die Bibliothek nutzt<7A>, mit der Bibliothek
gelinkt, so entsteht ein ausf<73>hrbares Programm, das ein von der
Bibliothek abgeleitetes Werk (weil es Teile der Bibliothek enth<74>lt) und
kein <20>Werk, das die Bibliothek nutzt<7A> ist. Das ausf<73>hrbare Programm
f<EFBFBD>llt daher unter diese Lizenz. Paragraph 6 gibt die Bedingungen f<>r die
Weitergabe solcher ausf<73>hrbarer Programme an.
Wenn ein <20>Werk, das die Bibliothek nutzt<7A>, Material aus einer
Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, dann kann der
Objektcode f<>r das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk sein,
selbst wenn der Quelltext dies nicht ist. Ob dies jeweils zutrifft, ist
besonders dann von Bedeutung, wenn das Werk ohne die Bibliothek gelinkt
werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die genaue
Grenze, von der an dies zutrifft, ist rechtlich nicht genau definiert.
Wenn solch eine Objektdatei nur numerische Parameter,
Datenstruktur-Layouts und Zugriffsfunktionen sowie kleine Makros und
kleine Inlinefunktionen (zehn Zeilen lang oder k<>rzer) benutzt, dann
unterliegt die Benutzung der Objektdatei keinen Beschr<68>nkungen, ohne
R<EFBFBD>cksicht darauf, ob es rechtlich gesehen ein abgeleitetes Werk ist.
(Ausf<73>hrbare Programme, welche diesen Objektcode plus Teile der
Bibliothek enthalten, fallen jedoch weiterhin unter die Bestimmungen von
Paragraph 6).
Ansonsten k<>nnen Sie, wenn das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes
ist, den Objektcode f<>r das Werk unter den Bedingungen von Paragraph 6
weitergeben. Alle ausf<73>hrbaren Programme, welche dieses Werk enthalten,
fallen ebenfalls unter Paragraph 6, gleichg<68>ltig, ob sie direkt mit der
Bibliothek selbst gelinkt sind oder nicht.
<20>6. Als Ausnahme von den Bestimmungen der vorstehenden f<>nf Paragraphen
d<EFBFBD>rfen Sie auch ein <20>Werk, das die Bibliothek nutzt<7A>, mit der Bibliothek
kombinieren oder linken, um ein Werk zu erzeugen, das Teile der
Bibliothek enth<74>lt, und dieses unter Bedingungen ihrer eigenen Wahl
weitergeben, sofern diese Bedingungen Bearbeitungen f<>r den eigenen
Gebrauch des Empf<70>ngers und ein R<>ckbilden (<28>reverse engineering<6E>) zum
Beheben von M<>ngeln solcher Bearbeitungen gestatten.
Sie m<>ssen bei jeder Kopie des Werks deutlich erkennbar angeben, da<64> die
Bibliothek darin genutzt wird und da<64> die Bibliothek und ihre Benutzung
durch die Lizenz abgedeckt sind. Sie m<>ssen eine Kopie dieser Lizenz
mitgeben. Wenn das Werk bei seiner Ausf<73>hrung Copyright-Vermerke
anzeigt, m<>ssen Sie den Copyright-Vermerk f<>r die Bibliothek mit
anzeigen lassen und dem Benutzer einen Hinweis geben, der ihn zu einer
Kopie dieser Lizenz f<>hrt. Ferner m<>ssen Sie eines der nachfolgend
genannten f<>nf Dinge tun:
1. Liefern Sie das Werk zusammen mit dem vollst<73>ndigen zugeh<65>rigen
maschinenlesbaren Quelltext der Bibliothek aus, und zwar
einschlie<69>lich jeglicher in dem Werk angewandter <20>nderungen (wobei
dessen Weitergabe gem<65><6D> den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2
erfolgen mu<6D>); und wenn das Werk ein ausf<73>hrbares, mit der Bibliothek
gelinktes Progamm ist, dann liefern Sie es zusammen mit dem
vollst<73>ndigen maschinenlesbaren <20>Werk, das die Bibliothek nutzt<7A>,
in Form von Objektcode und/oder Quelltext, so da<64> der Benutzer die
Bibliothek ver<65>ndern und dann erneut linken kann, um ein ver<65>ndertes
ausf<73>hrbares Programm zu erzeugen, das die ver<65>nderte Bibliothek
enth<74>lt. (Es versteht sich, da<64> der Benutzer, der die Inhalte von
Definitionsdateien in der ver<65>ndeten Bibliothek ver<65>ndert, nicht
notwendigerweise in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu
compilieren, um die ver<65>nderten Definitionen zu benutzen.)
2. Benutzen Sie einen geeigneten <20>shared-library-Mechanismus<75> zum Linken
mit der Bibliothek. Geeignet ist ein solcher Mechanismus, der erstens
w<>hrend der Laufzeit eine im Computersystem des Benutzers bereits
vorhandene Kopie der Bibliothek benutzt, anstatt Bibliotheksfunktionen
in das ausf<73>hrbare Programm zu kopieren, und der zweitens auch mit einer
ver<65>nderten Version der Bibliothek, wenn der Benutzer eine solche
installiert, richtig funktioniert, solange die ver<65>nderte Version
schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das Werk erstellt
wurde.
3. Liefern Sie das Werk zusammen mit einem mindestens drei Jahre
lang g<>ltigen schriftlichen Angebot, demselben Benutzer die oben in
Paragraph 6, Absatz (a) genannten Materialien zu Kosten, welche die
reinen Weitergabekosten nicht <20>bersteigen, zur Verf<72>gung zu stellen.
4. Wenn die Weitergabe des Werks dadurch erfolgt, da<64> die M<>glichkeit
des Abrufens einer Kopie von einem bestimmten Ort angeboten wird, bieten
Sie gleichwertigen Zugang zum Kopieren der oben angegebenen Materialien
von dem gleichen Ort an. 5. Sie vergewissern sich, da<64> der Benutzer
bereits eine Kopie dieser Materialien erhalten hat oder da<64> Sie diesem
Benutzer bereits eine Kopie geschickt haben.
F<>r ein ausf<73>hrbares Programm mu<6D> die verlangte Form des <20>Werks, das die
Bibliothek nutzt<7A> alle Daten und Hilfsprogramme mit einschlie<69>en, die
man braucht, um daraus das ausf<73>hrbare Programm zu reproduzieren. Doch
gilt eine spezielle Ausnahme: Die weiterzugebenden Materialien brauchen
nicht alles das zu enthalten, was normalerweise (in Quelltext-Form oder
in bin<69>rer Form) mit den Hauptbestandteilen (Compiler, Kern usw.) des
Betriebssystems, auf denen das ausf<73>hrbare Programm l<>uft, weitergegeben
wird, es sei denn, das ausf<73>hrbare Programm geh<65>rt selbst zu diesem
Hauptbestandteil.
Es kann vorkommen, da<64> diese Anforderung im Widerspruch zu
Lizenzbeschr<EFBFBD>nkungen anderer, propriet<65>rer Bibliotheken steht, die
normalerweise nicht zum Betriebssystem geh<65>ren. Ein solcher Widerspruch
bedeutet, da<64> Sie nicht gleichzeitig jene propriet<65>ren Bibliotheken und
die vorliegende Bibliothek zusammen in einem ausf<73>hrbaren Programm, das
Sie weitergeben, verwenden d<>rfen.
<20>7. Sie d<>rfen Bibliotheks-Funktionseinheiten, die ein auf der
Bibliothek basierendes Werk darstellen, zusammen mit anderen, nicht
unter diese Lizenz fallenden Funktionseinheiten in eine einzelne
Bibliothek einbauen und eine solche kombinierte Bibliothek weitergeben,
vorausgesetzt, da<64> die gesonderte Weitergabe des auf der Bibliothek
basierenden Werks einerseits und der anderen Funktionseinheiten
andererseits ansonsten gestattet ist, und vorausgesetzt, da<64> Sie
folgende zwei Dinge tun:
1. Geben Sie zusammen mit der kombinierten Bibliothek auch eine Kopie
desselben auf der Bibliothek basierenden Werks mit, die nicht mit
irgendwelchen anderen Funktionseinheiten kombiniert ist. Dieses Werk mu<6D>
unter den Bedingungen der obigen Paragraphen weitergegeben werden.
2. Weisen Sie bei der kombinierten Bibliothek an prominenter Stelle auf
die Tatsache hin, da<64> ein Teil davon ein auf der Bibliothek basierendes
Werk ist, und erkl<6B>ren Sie, wo man die mitgegebene unkombinierte Form
desselben Werks finden kann.
<20>8. Sie d<>rfen die Bibliothek nicht vervielf<6C>ltigen, ver<65>ndern, weiter
lizenzieren oder verbreiten oder mit ihr linken, sofern es nicht durch
diese Lizenz ausdr<64>cklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
Vervielf<EFBFBD>ltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung
sowie des Linkens mit der Bibliothek ist unzul<75>ssig und beendet
automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Doch werden die Lizenzen
Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten
haben, nicht beendet, solange diese Dritten die Lizenz voll anerkennen
und befolgen.
<20>9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie diese
nicht unterzeichnet haben. Doch gibt Ihnen sonst nichts die Erlaubnis,
die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Werke zu ver<65>ndern oder zu
verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese
Lizenz nicht annehmen. Indem Sie die Bibliothek (oder ein darauf
basierendes Werk) ver<65>ndern oder verbreiten, erkl<6B>ren Sie Ihr
Einverst<EFBFBD>ndnis mit dieser Lizenz, die Ihnen das erlaubt, mit allen ihren
Bedingungen bez<65>glich der Vervielf<6C>ltigung, Verbreitung und Ver<65>nderung
der Bibliothek oder eines darauf basierenden Werks.
<20>10. Jedesmal, wenn Sie die Bibliothek (oder irgendein auf der
Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erh<72>lt der Empf<70>nger
automatisch vom urspr<70>nglichen Lizenzgeber die Lizenz, die Bibliothek
entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielf<6C>ltigen, zu
verbreiten und zu ver<65>ndern und mit ihr zu linken. Sie d<>rfen keine
weiteren Einschr<68>nkungen der Aus<75>bung der hierin zugestandenen Rechte
des Empf<70>ngers vornehmen. Sie sind nicht daf<61>r verantwortlich, die
Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
<20>11. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen
begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschlu<6C>, Vergleich oder
anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, so befreien diese Umst<73>nde Sie nicht von den Bestimmungen
dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht m<>glich ist, die Bibliothek unter
gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer
anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann d<>rfen Sie als Folge
davon die Bibliothek <20>berhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein
Patent nicht die geb<65>hrenfreie Weiterverbreitung der Bibliothek durch
diejenigen erlaubt, welche die Bibliothek direkt oder indirekt von Ihnen
erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl dem Patentrecht als
auch dieser Lizenz zu gen<65>gen, darin, ganz auf die Verbreitung der
Bibliothek zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ung<6E>ltig oder unter
bestimmten Umst<73>nden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im <20>brigen soll dieser
Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
Patente oder andere Eigentumsanspr<70>che zu verletzen oder die G<>ltigkeit
solcher Anspr<70>che zu bestreiten; dieser Paragraph hat vielmehr einzig
den Zweck, die Integrit<69>t des Verbreitungssystems der freien Software zu
sch<EFBFBD>tzen, das durch die Praxis <20>ffentlicher Lizenzen verwirklicht wird.
Viele Leute haben gro<72>z<EFBFBD>gige Beitr<74>ge zu dem weitreichenden Angebot der
durch dieses System verbreiteten Software im Vertrauen auf die
konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es obliegt dem Autor
bzw. Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer jedoch darf dar<61>ber
nicht entscheiden.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
Konsequenz aus den <20>brigen Bestimmungen dieser Lizenz zu betrachten ist.
<20>12. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung der Bibliothek in
bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich
gesch<EFBFBD>tzte Schnittstellen eingeschr<68>nkt ist, kann der
Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz gestellt
hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in
der diese Staaten ausgeschlossen werden, so da<64> die Verbreitung nur
innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht demgem<65><6D>
ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
Beschr<EFBFBD>nkung, als w<>re sie in diesem Text niedergeschrieben.
<20>13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit <20>berarbeitete
und/oder neue Versionen der Lesser General Public License
ver<EFBFBD>ffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der
gegenw<EFBFBD>rtigen entsprechen, k<>nnen aber im Detail abweichen, um neuen
Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
einem Programm angegeben wird, da<64> es dieser Lizenz in einer bestimmten
Versionsnummer oder <20>jeder sp<73>teren Version<6F> (<28>any later version<6F>)
unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der
genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen sp<73>teren
Version, die von der Free Software Foundation ver<65>ffentlicht wurde. Wenn
die Bibliothek keine Lizenz-Versionsnummer angibt, k<>nnen Sie eine
beliebige Version w<>hlen, die jemals von der Free Software Foundation
ver<EFBFBD>ffentlicht wurde.
<20>14. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile der Bibliothek in anderen freien
Programmen zu verwenden, deren Bedingungen f<>r die Verbreitung anders
sind, schreiben Sie an den Autor der Bibliothek, um ihn um die Erlaubnis
zu bitten. F<>r Software, die unter dem Copyright der Free Software
Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir
machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird
von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller
von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum
anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im
allgemeinen zu f<>rdern.
Keine Gew<65>hrleistung
<20>15. Da die Bibliothek ohne jegliche Geb<65>hren lizenziert wird, besteht
keinerlei Gew<65>hrleistung f<>r die Bibliothek, soweit dies gesetzlich
zul<EFBFBD>ssig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich best<73>tigt, stellen
die Copyright-Inhaber und/oder Dritte die Bibliothek <20>so, wie sie ist<73>
zur Verf<72>gung, ohne Gew<65>hrleistung irgendeiner Art, weder ausdr<64>cklich
noch implizit. Dieser Garantieausschlu<6C> gilt auch <20> ohne darauf
beschr<EFBFBD>nkt zu sein <20> f<>r Marktreife oder Verwendbarkeit f<>r einen
bestimmten Zweck. Das volle Risiko bez<65>glich Qualit<69>t und
Leistungsf<EFBFBD>higkeit der Bibliothek liegt bei Ihnen. Sollte sich die
Bibliothek als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten f<>r
notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur s<>mtlich bei Ihnen.
<20>16. In keinem Fall, au<61>er wenn dies durch geltendes Recht gefordert
wird oder schriftlich zugesichert wurde, ist irgendein Copyright-Inhaber
oder irgendein Dritter, der die Bibliothek wie oben erlaubt modifiziert
oder verbreitet hat, Ihnen gegen<65>ber f<>r irgendwelche Sch<63>den haftbar.
Dies gilt auch f<>r jegliche allgemeine oder spezielle Sch<63>den, f<>r
Sch<EFBFBD>den durch Nebenwirkungen oder Folgesch<63>den, die sich aus der
Benutzung oder der Unbenutzbarkeit der Bibliothek ergeben (das gilt
insbesondere <20> ohne darauf beschr<68>nkt zu sein <20> f<>r Datenverluste, das
Hineinbringen von Ungenauigkeiten in irgendwelche Daten, f<>r Verluste,
die Sie oder Dritte erlitten haben, oder f<>r ein Unverm<72>gen der
Bibliothek, mit irgendeiner anderen Software zusammenzuarbeiten), und
zwar auch dann, wenn ein Copyright-Inhaber oder ein Dritter <20>ber die
M<EFBFBD>glichkeit solcher Sch<63>den informiert worden ist.
Ende der Bedingungen
Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, neuen Bibliotheken
anwenden k<>nnen
Wenn Sie eine neue Bibliothek entwickeln und w<>nschen, da<64> sie von
gr<EFBFBD><EFBFBD>tm<EFBFBD>glichem Nutzen f<>r die Allgemeinheit ist, dann empfehlen wir
Ihnen, sie zu einer freien Software zu machen, die jedermann
weiterverteilen und ver<65>ndern kann. Dies k<>nnen sie tun, indem Sie eine
Weiterverteilung unter den Bedingungen dieser Lizenz, also der Lesser
GPL erlauben (oder <20> als Alternative <20> unter den Bedingungen der
gew<EFBFBD>hnlichen Allgemeinen <20>ffentlichen GNU-Lizenz, der GPL).
Zur Anwendung dieser Bedingungen f<>gen Sie zu der Bibliothek die unten
angegebenen Vermerke hinzu. Es ist am sichersten, sie an den Start jeder
Quelldatei anzuf<75>gen, um so am wirksamsten den Garantieausschlu<6C> bekannt
zu machen; zumindest aber sollte jede Datei die Copyright-Zeile und eine
Angabe enthalten, wo die vollst<73>ndigen Vermerke zu finden sind.
[eine Zeile mit dem Namen der Bibliothek und einer Kurzbeschreibung
ihres Zwecks] Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
This library is free software; you can redistribute it and/or modify it
under the terms of the GNU Lesser General Public License as published by
the Free Software Foundation; either version 2.1 of the License, or (at
your option) any later version.
This library is distributed in the hope that it will be useful, but
WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Lesser
General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU Lesser General Public License
along with this library; if not, write to the Free Software Foundation,
Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA
Auf Deutsch:
Diese Bibliothek ist freie Software; Sie d<>rfen sie unter den
Bedingungen der GNU Lesser General Public License, wie von der Free
Software Foundation ver<65>ffentlicht, weiterverteilen und/oder
modifizieren; entweder gem<65><6D> Version 2.1 der Lizenz oder (nach Ihrer
Option) jeder sp<73>teren Version.
Diese Bibliothek wird in der Hoffnung weiterverbreitet, da<64> sie n<>tzlich
sein wird, jedoch OHNE IRGENDEINE GARANTIE, auch ohne die implizierte
Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT F<>R EINEN BESTIMMTEN
ZWECK. Mehr Details finden Sie in der GNU Lesser General Public License.
Sie sollten eine Kopie der GNU Lesser General Public License zusammen
mit dieser Bibliothek erhalten haben; falls nicht, schreiben Sie an die
Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA
02110, USA.
F<>gen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per
Brief erreichbar sind.
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht f<>r
die Bibliothek unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen
m<EFBFBD>ssen Sie nat<61>rlich <20>ndern.
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the library
<EFBFBD>Frob<EFBFBD> (a library for tweaking knobs) written by James Random Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1990 Ty Coon, Vizepr<70>sident
Auf Deutsch:
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf die von
James Random Hacker geschriebene Bibliothek "Frob" (eine Bibliothek f<>r
das Justieren von Kn<4B>pfen).
[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1990 Ty Coon, Vizepr<70>sident
Das ist schon alles!